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Ablauf & Kosten

Ein transparenter Austausch über den Weg und die Investition in Ihre psychische Gesundheit ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den therapeutischen Prozess und die Rahmenbedingungen in meiner Praxis.

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Terminvereinbarung & Erstgespräch

Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs bitte ich Sie, telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen.

Sollte ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf meiner Mobilbox. Ich rufe Sie verlässlich und zeitnah zurück.

Ablauf und Dauer der klinisch-psychologischen Behandlung

Der Ablauf, die Dauer und die Intervalle einer klinisch-psychologischen Behandlung sind individuell und orientieren sich an den jeweiligen Anliegen, Belastungen und Zielen.

In den ersten Einheiten erfolgt eine sorgfältige Erhebung der vorhandenen Belastungen sowie das gemeinsame Festlegen von Behandlungszielen. Auf dieser Basis wird auch eine erste Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer der Behandlung getroffen.

Psychische Belastungen entwickeln sich häufig über einen längeren Zeitraum und können verschiedene Lebensbereiche beeinflussen. Entsprechend braucht auch deren Bearbeitung Zeit. Der Wunsch nach rascher Entlastung ist sehr verständlich – gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass nachhaltige Veränderungen eine kontinuierliche Auseinandersetzung und aktive Mitarbeit erfordern.

Die Behandlungsdauer wird daher individuell und transparent gestaltet – nach dem Grundsatz: so lange wie nötig, aber so kurz wie möglich. So ist es gewährleistet, dass die finanzielle Belastung so gering wie möglich gehalten wird.

Pünktlichkeit

Um einen angenehmen sowie ungestörten Ablauf für alle Klient:innen zu ermöglichen, bitte ich Sie pünktlich zum Termin zu erscheinen.

Wenn Sie deutlich vor Ihrer Zeit eintreffen, kann dies laufende Therapien beeinträchtigen.

Falls Sie zu spät kommen ist es nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtname und Ihr Verständnis!

Terminsausfall & Absageregelung

Termine, die Sie nicht einhalten können, jedoch rechtzeitig absagen (mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn!), werden nicht verrechnet.

Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Termine die Sie nicht einhalten, zu spät oder gar nicht absagen, werden zur Gänze verrechnet. Dies gilt auch für den ersten Termin.

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage per Telefon oder SMS.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Ausgenommen von dieser Regelung: 

Terminausfälle aufgrund von Erkrankung, werden mit ärztlicher Bestätigung nicht verrechnet.

Verschwiegenheit und Vertrauen

Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass alle Inhalte, die im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung besprochen werden, streng vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Verschwiegenheit stellt eine wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dar und schafft einen geschützten Raum, in dem persönliche Themen offen besprochen werden können.

Elternscheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

€120.-

60 Minuten

Coaching und Potentialentfaltung 

50 Minuten

€120.-

50 Minuten

€120.-

Klinisch psychologische Behandlung 

50 Minuten

€120.-

€120.-

Erstgespräch 

50 Minuten

€120.-

Kostenübersicht

Zahlung & Erstattung

Verrechnung mit der Krankenkassa

Höhe der Zuschüsse der Krankenkassen pro Einzelsitzung klinisch psychologische Behandlung:


• ÖGK (vormals GKK): € 33,70
• BVAEB (vormals BVA und VAEB): € 50,20
• SVS (vormals SVA und SVB): € 50,00
• KFA: € 46,60

Je nach Zusatzversicherung und Stufe kann die Rechnung zusätzlich dort eingereicht werden.

Um einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie spätestens bis zur zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt.

Das Formular für die ärztliche Bestätigung sowie ein Informationsschreiben finden Sie unter folgendem Link:

Kostenzuschuss für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der Steiermark besteht die Möglichkeit, vom Land Steiermark zusätzlich einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.


 

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